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Änderungen für den Autofahrer 2012
Hauptuntersuchung (1)
Kraftfahrzeugbesitzer, die die Frist für die fällige Hauptuntersuchung (HU) um mehr als zwei Monate überschreiten, bleiben von der Rückdatierung der Prüfplakette verschont. Wer die Frist aber um mindestens zwei Monate überschreitet, zahlt als "Strafe" 20 Prozent Aufschlag auf die normale Gebühr. Lenkung und Bremsen werden nicht nur auf dem Teststand, sondern durch den Prüfer auch bei einer kurzen Probefahrt kontrolliert. Zudem werden alle eingebauten Sicherheitssysteme über eine elektronische Schnittstelle auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft.
Hauptuntersuchung (2)
Für neu zugelassene Autos, die nach drei Jahren erstmals im April 2015 zur HU müssen, wird eine Probefahrt des Prüfers vorgeschrieben – bei einem Tempo von mindestens 8 km/h samt einem Lenkeinschlag nach links und rechts. Die neue Regelung soll im April 2012 in Kraft treten.
Neues Label für Reifen
Reifen, die ab dem 1. November 2012 hergestellt werden, müssen mit einem Label ausgezeichnet sein, das Angaben zu Rollwiderstand, Nasshaftung und Rollgeräusch enthält.
Reifenkontrollsystem wird Pflicht
Alle neu typgeprüften Pkw müssen ab 1. November 2012 über ein Reifendruckkontrollsystem verfügen.
Geld für Rußpartikelfilter
Die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern für Diesel-Pkws und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen wird 2012 wieder mit einem Barzuschuss von 330 Euro gefördert.
Keine Ausweiskontrollen in Liechtenstein mehr
Durch den Beitritt Liechtensteins zum Schengen-Raum fallen hier die Ausweiskontrollen weg.
Neue Regeln beim CO2-Ausstoß
Seit dem Erstzulassungsdatum 1. Juli 2009 werden Pkw nach ihren CO2-Ausstoß besteuert. Bislang lag die Grenze der Steuerfreiheit bei einem Schadstoffausstoß von 120 g/km. Der steuerfreie Teil des CO2-Wertes verringert sich ab dem 1. Januar 2012 auf 110 g/km. Betroffen von dieser Neuregelung sind Besitzer von Fahrzeugen, die nach dem Jahreswechsel 2011/ 2012 erstmals zugelassen werden.
Quellen: ADAC